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Regionales Berufliches Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin

- Wirtschaft und Verwaltung - Seminarschule

Schulordnung

Für die bessere Lesbarkeit gelten in der folgenden Schulordnung die nachfolgenden männlichen Formen der Funktionsbezeichnungen für Personen diversen Geschlechts.

Präambel

Unsere Schule ist eine Lebens- und Lerngemeinschaft. Die Schulordnung soll dazu beitragen, Leben, Gesundheit und persönliche Würde aller Schüler und Erwachsenen, gleich welcher Herkunft, Nationalität, welchen Geschlechts, weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses, zu sichern und das friedliche Zusammenleben innerhalb der Schule zu fördern.

Bei der Bewältigung von Problemen und der Austragung von Konflikten verzichten alle auf die Anwendung von verbaler und körperlicher Gewalt.

Bei Verstößen gegen die Schulordnung werden in jedem Fall Maßnahmen nach § 60 und § 60a des SchulG M-V eingeleitet.

§ 1 Verhalten in Schule und Unterricht

  1. Die Sicherung eines störungsfreien Unterrichts ist oberstes Gebot. Höfliche Umgangsformen sind zu wahren.
  2. Im Unterricht dürfen technische Geräte durch den Schüler nur nach Zustimmung durch die unterrichtende oder aufsichtführende Lehrkraft genutzt werden. Ausnahmen liegen in der Verantwortung der jeweiligen Lehrkraft.
  3. Bei Zuwiderhandlungen können die betreffenden Geräte oder Gegenstände sowie andere den Unterricht störende Dinge vorübergehend durch die Lehrkraft einbehalten werden.
  4. Während der Unterrichtszeit ist das Essen untersagt. Das Trinken hat in dieser Zeit so zu erfolgen, dass der Unterricht nicht gestört wird. In den Unterrichtsräumen benutzte Trinkgefäße müssen über einen fest verschließbaren Deckel verfügen.
  5. Die Schüler erscheinen vorbereitet zum Unterricht. Alle notwendigen Arbeitsmaterialien sind mitzubringen. Fehlende Unterrichtsmaterialien werden bei der Benotung der Leistungen berücksichtigt.
  6. Für Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind alle gleichermaßen verantwortlich. Der vom Klassenlehrer festgelegte Ordnungsdienst ist für die Umsetzung von Sauberkeit und Ordnung in den Unterrichtsräumen verantwortlich. Alle Schüler beteiligen sich an evtl. notwendigen Reinigungsarbeiten.
  7. Schulisches und fremdes Eigentum ist pfleglich zu behandeln. Schäden werden vom Verursacher ersetzt. Für mitgebrachte Wertgegenstände sowie anderes persönliches Eigentum wird keine Haftung übernommen.
  8. Das Mitbringen, Verteilen, Verkaufen sowie der Konsum von Alkohol und illegalen Drogen ist untersagt. Das Rauchen sowie das Benutzen von mit Liquid betriebenen E-Zigaretten bzw. Verdampfern ist in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  9. Das Mitbringen von Waffen aller Art, waffenähnlichen Gegenständen, gleichgestellten Waffen (Gassprühgeräte) und pyrotechnischen Erzeugnissen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Gegenstände eingezogen.
  10. Als „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ ist an der BSWV das Tragen verfassungswidriger Symbole, das Verbreiten verfassungswidriger Abbildungen und Schriften sowie die Werbung für verfassungswidrige Vereinigungen (gem. §§ 85, 86, 86a und 130 Strafgesetzbuch) verboten. Weiterhin ist das Tragen von Bekleidungsmarken und Bekleidungsstücken, die innerhalb der links- und rechtsextremistischen Jugendszene einen symbol- und bekenntnishaften Charakter haben, untersagt. Im Zweifelsfall macht die Schulleitung von ihrem Weisungs- und Hausrecht Gebrauch.
  11. Strafrechtlich relevantes Verhalten wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht.

§ 2 Unterrichtsbefreiungen/ Fehlzeiten

  1. Alle Auszubildenden sind verpflichtet sich im Krankheitsfall unverzüglich in der Schule abzumelden. Eine Kopie der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist innerhalb von drei Kalendertagen nach Krankschreibung vorzulegen. Die Krankheit ist vom ersten Tag an zu belegen.
  2. Für die Schüler am FG gelten mit Wirkung vom Schuljahr 2019/20 an die Regelungen zum Anwesenheitsnachweis entsprechend der jeweils gültigen Abiturprüfungsverordnung (APVO-M-V).
  3. Anträge auf Befreiungen vom Unterricht sind rechtzeitig vorher schriftlich beim Klassenlehrer zu stellen. Befreiungen für einen Tag kann der Klassenlehrer erteilen. Bei bis zu drei Befreiungstagen ist der Abteilungsleiter zuständig. Darüber hinaus entscheidet auf Grundlage des Schulgesetzes M-V und der gültigen Schulpflichtverordnung die Schulleitung.
  4. Aufgrund von entschuldigten Fehlzeiten versäumte Klausuren sind zum nächstmöglichen Termin – außerhalb des regulären Unterrichts – nachzuschreiben. Gleiches kann der jeweilige Fachlehrer für sonstige Leistungsbewertungen festlegen.
  5. Auf unentschuldigte Fehlzeiten wird durch den verantwortlichen Klassenlehrer entsprechend der § 60 und § 60a (SchulG M-V) angemessen reagiert. Bei Vollzeitschülern können unentschuldigte Fehlstunden nach Beschluss durch die Klassenkonferenz und erfüllter Schulpflicht zur Ausschulung führen.
  6. Werden Auszubildende aufgrund schwerwiegender Verstöße vom Unterricht ausgeschlossen, müssen sie sich sofort im Ausbildungsbetrieb melden. Der Klassenlehrer setzt sich umgehend mit dem Ausbildungsbetrieb in Verbindung. Mit Schülern des Fachgymnasiums erfolgt eine Aussprache mit der Abteilungsleitung/Schulleitung und gegebenenfalls den Erziehungsberechtigten.
  7. Unentschuldigte Fehlzeiten führen bei Leistungsbewertungen grundsätzlich zur Benotung ungenügend.

§ 3 Schulorganisation

  1. Alle Lehrkräfte, Mitarbeiter sowie Schüler sind verpflichtet, neben den Aushängen in der Schule die Homepage und das Intranet zur Informationsbeschaffung zu nutzen. Die Information zum Stundenplan erfolgt über die App.
  2. An der Schule beginnt der Unterricht um 08:00 Uhr und erfolgt in Einzel- oder Doppelstunden (a 45 min. bzw. 90 min.).
  3. Zum Betreten und Verlassen des Schulgeländes sind die jeweiligen öffentlichen Zugänge zu nutzen. Die Zufahrt zum Schulparkplatz (Obotritenring 50) ist kein öffentlicher Zugang.
  4. Das Befahren und Parken auf dem Schulgelände ist grundsätzlich nur mit Sondergenehmigung der Schulleitung möglich.
  5. Alle Unterrichtsräume, die mit dem Schlüsselsymbol gekennzeichnet sind, sind in den Pausen grundsätzlich zu verlassen. Abweichende Regelungen liegen in der Verantwortung der jeweils unterrichtenden Lehrkraft.

Die Schulordnung ist mit Wirkung vom 01.08.2010 in Kraft und wurde am 17.10.2019 redaktionell überarbeitet.

Nächste Termine
  • 28. Februar 2025: Bewerbungsschluss für das Fachgymnasium und die Fachschule
  • 8. März 2025: internationaler Frauentag

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