Liebe Auszubildende, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir möchten alle Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende darauf hinweisen, dass nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht. Während in Mecklenburg-Vorpommern eine solche inzidenzunabhängige Maskenpflicht nur nach den Ferien besteht, ist dies aktuell in der überwiegenden Zahl der Bundesländer der Regelfall für die gesamte Unterrichtszeit.
Diese Maßnahme dient, wie bereits nach den Sommerferien in unserem Land ausdrücklich dem gegenseitigen Schutz nach Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Ferien.
Wie es schon nach den vorangegangenen Ferien üblich war, muss die unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten unterschrieben am ersten Unterrichtstag nach den Herbstferien vorliegen. = > Erklärung über das Reiseverhalten
In dieser Erklärung finden Sie auch die Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen.
Bei einer Nichtabgabe der Erklärung ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
Bleiben Sie gesund!
G.Gräter (Schulleiter)