Tag der offenen Tür am Fachgymnasium

„Hereinspaziert“, heißt es am Samstag, 20.11.21, 10.00 – 13.00 Uhr am Schweriner Fachgymnasium Wirtschaft, Gesundheit und Soziales: Obotritenring 50 (Niklotschule). Schüler/innen und Fachlehrer freuen sich wie immer auf viele Gäste. Gleich vier Fachrichtungen stellen an diesem Tag ihre Bildungskonzepte vor: Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik, Gesundheit und Pädagogik/Psychologie. In einer dreijährigen gymnasialen Vollzeitausbildung kann hier nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 das Abitur abgelegt und somit die Allgemeine Hochschulreife erworben werden.

Mit mindestens guten Noten in Klasse 10 in den Hauptfächern, mit dem nötigen Ehrgeiz und mit Interesse für eine der Fachrichtungen stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss am Fachgymnasium gut.

Ein Übergang auf das FG findet auch zunehmend bei den Schülern der allgemeinen Gymnasien Interesse, die konkrete Studienziele im Blick haben.

Alle Neugierigen sind an diesem Sonnabend herzlich eingeladen, mit Pädagogen und Schülern über die verschiedenen Bildungsgänge, über die Anforderungen in den Unterrichtsfächern oder die zahlreichen außerschulischen Aktivitäten und Schulprojekte ins Gespräch zu kommen. Ein Schülercafe sorgt für das leibliche Wohl. Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage unter Downloads.

Ein Besuch der Veranstaltung kann nur unter der Beachtung und Einhaltung der 3-G-Regeln ermöglicht werden.

Parkplätze stehen auf dem Schulhof zur Verfügung.

Maskenpflicht ab Montag, 25.10.21

Liebe Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler,

ab Montag besteht an den Schulen der Stadt Schwerin Maskenpflicht!

Ziel dieser Regelung ist es, den Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen auch bei steigenden Inzidenzen sicher anbieten zu können.

Nach den Herbstferien bestand für zwei Wochen die Pflicht zum Tragen einer Mund Nase Bedeckung unabhängig von der risikogewichteten Einstufung. Entscheidend für die Maskenpflicht nach diesen zwei Wochen ist die risikogewichtete Einstufung der Landkreise sowie der kreisfreien Städte am 21.10.2021. Ab Stufe 2 (gelb) am Stichtag 21.10.2021 gilt für den jeweiligen Landkreis sowie für die  jeweilige kreisfreie Stadt ab dem 25.10.2021 die Pflicht zum Tragen einer Maske auf dem gesamten Schulgelände.

Die risikogewichtete Einstufung der Landkreise und kreisfreien Städte wird täglich vom Landesamt für Gesundheit und Soziales unter  www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie bekannt gegeben.

Bleiben Sie gesund!

Gilbert Gräter

(Schulleiter)

Informationen zum Unterricht ab 11. Oktober 2021

Liebe Auszubildende, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir möchten alle Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende darauf hinweisen, dass nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht. Während in Mecklenburg-Vorpommern eine solche inzidenzunabhängige Maskenpflicht nur nach den Ferien besteht, ist dies aktuell in der überwiegenden Zahl der Bundesländer der Regelfall für die gesamte Unterrichtszeit.

Diese Maßnahme dient, wie bereits nach den Sommerferien in unserem Land ausdrücklich dem gegenseitigen Schutz nach Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Ferien.

Wie es schon nach den vorangegangenen Ferien üblich war, muss die unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten  unterschrieben am ersten Unterrichtstag nach den Herbstferien vorliegen.   = > Erklärung über das Reiseverhalten

 

In dieser Erklärung finden Sie auch die Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen.

Bei einer Nichtabgabe der Erklärung ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

Bleiben Sie gesund!

G.Gräter (Schulleiter)

 

 

Ausbildungsstart 1. Ausbildungsjahr am 27.09.21

Liebe Auszubildende,
nun steht ihr Beginn der theoretischen Ausbildung an unserer Schule unmittelbar bevor.
Aufgrund der aktuellen Situation unter pandemischen Bedingungen müssen wir Sie zuvor auf Folgendes hinweisen.

Am Montag, 27.09.2021 erwarten wir Sie rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn am Haupteingang, von wo Sie von Ihren Klassenleiter*innen in Empfang genommen werden. Dabei müssen Sie die von Ihnen bzw. bei Minderjährigen von Ihren Eltern unterschriebene „Erklärung über das Reiseverhalten unter Pandemiebedingungen …“, vorzeigen und erst dann dürfen Sie das Schulgelände betreten.

Entsprechend der Schul-Corona-Verordnung M-V besteht weiterhin die Testpflicht für alle Ungeimpften. Aus Gründen der eigenen Sicherheit und der der anderen Mitschüler sowie der Lehrkräfte, empfehlen wir, dass sich auch die Geimpften und Genesenen testen. Der Nachweis der vollständigen Impfung oder der Nachweis, dass Sie genesen sind, muss durch Sie erbracht werden.

Sollten Sie minderjährig sein, müssen Ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigten die Einwilligung zum Testen unterschreiben, die Sie ebenfalls am Montag mitbringen. Sollten Sie diese nicht dabeihaben, dürfen Sie an diesem Tag nicht beschult werden.

Beide Dokumente sind Ihnen bzw. Ihren zuständigen Ausbildern im Vorfeld zugeschickt worden, fragen Sie dort gegebenenfalls nach. Falls dies nicht geschehen ist, stehen Sie Ihnen hier zum Download bereit.

Formular Einwilligung Testung in der Schule

Erklärung über das Reiseverhalten

Alle weiteren Informationen erhalten Sie am Montag in der Klassenleiterstunde.

Gilbert Gräter
(Schulleiter)

Informationen zum Schulstart Montag, 30.08.2021

Liebe Ausbildungsunternehmen und Eltern, liebe Auszubildende, Schülerinnen und Schüler,

Am Montag, 30.08.2021, 08:00 Uhr startet das neue Schuljahr 2021-2022. Das Pädagogenteam und die Schulleitung hoffen alle Azubis und alle Schülerinnen und Schüler gesund und erholt begrüßen zu können. Hier die ersten wichtigen Informationen zum Schulstart:

Das Schuljahr startet erneut unter Pandemiebedingungen, d.h.:

 ·           Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske im Unterricht, auf dem Schulgelände und im Schulhaus / AHA-Regeln einhalten

 

·           neue Eingänge in das Schulgebäude

 

      Das Betreten der Schule für FG-Schüler ist über die beiden hinteren Eingänge im Anbau (über Lehrerparkplatz) gestattet, Berufsschüler betreten die Schule über den Haupteingang.

      Die Klassen werden von ihren Klassenleiter*innen vom Schulhof abgeholt (außer 12. und 13. Jahrgang FG: diese begeben sich direkt in die im Plan ausgewiesenen Räume)

      FG-Schüler erhalten Unterricht in den Räumen im Erdgeschoss und in der ersten Etage, die Berufsschüler werden in der zweiten und dritten Etage beschult. 

 

·           Testpflicht – 2G

      Nicht vollständig geimpfte Schüler/Azubis müssen sich montags und donnerstags in der ersten U-Stunde auf das Corona-Virus testen. Die Tests sind kostenlos.

      Vollständig Geimpften und Genesenen wird die freiwillige Testung dringend empfohlen.

 

·           am Montag, 30.08. in der ersten Stunde sind folgende Formulare bzw. Belege beim Klassenlehrer abzugeben bzw. vorzulegen 

      Geimpfte und Genesene:  entsprechende Belege vorlegen

      Minderjährige:  unterzeichnetes Formular zur Einwilligung der Eltern zum Testen https://www.bswv-sn.de/wp-content/uploads/2021/08/Formular-Einwilligung-Testung-in-der-Schule.pdf

      Alle Azubis/Schüler der Schule:  unterzeichnetes Formular zur „Erklärung über Reiseverhalten …“ (Minderjährige müssen dieses Formular von den Eltern unterschreiben lassen) https://www.bswv-sn.de/wp-content/uploads/2021/08/Erklaerung-ueber-das-Reiseverhalten.pdf

 

Der Stundenplan ist für alle in der Stundenplan-App ersichtlich.

Weiteren Informationen erhalten Azubis/Schüler am Montag in der Klassenleiterstunde von Ihrem/Ihrer Klassenleiter/-in. Bitte informieren Sie Ihre Eltern bzw. Ausbildungsbetriebe über die o.g. Regelungen.

gez. Schulleiter

G. Gräter

Aktuelle Informationen

Liebe Ausbildungsunternehmen und Eltern, liebe Auszubildende, Schülerinnen und Schüler,

ein Schuljahr geht zu Ende, das von vielen Veränderungen geprägt war. Für uns alle waren die letzten Monate in jeder Hinsicht eine Herausforderung. Schulschließung und Homeschooling, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, Unterricht mit Maske und ständig geöffneten Fenstern auch bei Minusgraden, die Durchführung von Selbsttests zu Beginn des Unterrichts usw. Aber durch die strikte Einhaltung unseres schulischen Hygieneplans konnten wir das Infektionsgeschehen vor Ort geringhalten. Deshalb möchten wir uns an dieser Stelle für Ihr Verständnis, Ihre Disziplin und Ihr Durchhaltevermögen bedanken.

Auch wenn die Infektionszahlen derzeit optimistisch stimmen, ist der Beginn des kommenden Schuljahres völlig offen. Auf der Seite unseres Bildungsministeriums werden Sie über aktuelle Reglungen informiert. http://www.bildung-mv.de 

Ab dem 19. August 2021 steht der Stundenplan für alle zur Verfügung. Aktuelle Hinweise zum Schuljahresbeginn werden ab dem 26. August über die Klassenlehrer/-innen und auf der Homepage veröffentlicht.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommer – und Urlaubszeit mit vielen Möglichkeiten der aktiven Erholung und zum Kraft tanken und bleiben Sie gesund!

Ihre Schulleitung

Schulorganisation ab 25. Mai 2021

Liebe Ausbildungsbetriebe, Eltern, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler,

in der gestrigen (20.05.21) Sitzung der Landesregierung wurden weitere Schulöffnungsschritte aufgrund von sinkenden Inzidenzwerten beschlossen.

„Die Rückkehr zu einem einheitlichen Präsenzunterricht erfolgt unter Beachtung der regionalen 7-Tage-Inzidenz, die in dem jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt vorherrscht, in dem oder in der die Schule liegt“

Dies bedeutet für die Stadt Schwerin, dass ab dem 25. Mai 2021 in einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen Präsenzunterricht für alle stattfindet.

Schulorganisatorisch haben wir folgende Festlegungen getroffen:

  • Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres (Blockbeschulung) werden in der Woche vom 25.05.-28.05.21 im Wechselunterricht beschult => Gruppe 2 ist in Präsenz in der Schule
  • Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres werden ab dem 25.05.21 (Verwaltungsfachangestelle/-r, Notar- und Rechtsanwaltsfachangestellte/-r)  in voller Klassenstärke unter Pandemiebedingungen beschult
  • Schülerinnen und Schüler der Vollzeitbildungsgänge (Fachgymnasium, Fachschule) werden in voller Klassenstärke unter Pandemiebedingungen beschult

Folgende weitere Regelungen werden am RBB Wirtschaft und Verwaltung umgesetzt:

  • der Hygieneplan der Schule wird nicht außer Kraft gesetzt (Maskenpflicht; Einbahnstraßenregelung; Abstände auf den Fluren und auf dem Schulgelände usw.); die Abstandregelungen im Unterrichtsraum werden aufgehoben
  • am ersten Unterrichtstag nach Pfingsten müssen keine Gesundheitsbescheinigungen vorgelegt werden
  • die umfangsreiche verpflichtende Teststrategie wird fortgesetzt (2x in der Woche)
  • weiterhin gilt, dass Personen mit einer COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik die Schule nicht betreten dürfen
  • im Präsenzunterricht kann Sportunterricht im Freien stattfinden

Bleiben Sie gesund!

Gilbert Gräter

(Schulleiter)

 

Schulorganisation ab 17. Mai 2021

Liebe Ausbildungsbetriebe, Eltern, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler,

nachdem die Landesregierung am gestrigen Abend im Rahmen einer Pressekonferenz die Öffentlichkeit über die Regelungen des Schulbetriebs ab dem 17.05.2021 informiert hat, habe wir als Schule die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

1. Es gibt ab dem 17. Mail 2021 insgesamt drei Inzidenzstufen, die für den Schulbetrieb entscheidend sind und die sich an den durch das geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz (§28 b Absatz 3 IfSG) vorgegebenen Werten orientieren:

– Inzidenz von 100 oder weniger,

– Inzidenz über 100 bis 165,

– Inzidenz über 165.

Da davon auszugehen ist, dass Schwerin einen Inzidenzwert von unter 100 ausweist, gelten erstmal die Regelungen der ersten Gruppe.

Inzidenz von 100 oder weniger

In allen Jahrgangsstufen gilt Präsenzpflicht für alle Schulbereiche …in der jeweiligen Unterrichtsform (Präsenz-, Wechselunterricht an den Tagen in der Schule).

Ansonsten findet in den … beruflichen Schulen Wechselunterricht statt.

In den allgemein bildenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 7 und für alle anderen Ausbildungsklassen an den beruflichen Schulen findet Wechselunterricht statt, um den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten zu können. Die jeweilige Lerngruppe ist zu diesem Zweck gegebenenfalls zu teilen. Die Gruppengröße der Lerngruppe soll sich an der Größe des jeweils genutzten Raumes ausrichten.

2. Die bundesweit normierte Testpflicht sowie die Mund-Nase-Bedeckungspflicht gelten weiterhin in allen Inzidenzstufen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass bitte zum Unterrichtsbeginn ab Montag, dem 17.05.2021, ein Selbsttest durchgeführt wird und somit ein aktuelles Testergebnis vorliegt.

Aufgrund unserer schulischen Situation bleibt es also bei den bisherigen Regelungen mit den entsprechenden Klassenteilungen und dem Beschulungsplan. 

Alle Auszubildenden und Schülerinnen und Schüler werden von den Klassenleitern informiert.

Das Formular zur Gesundheitsbestätigung ist wöchentlich abzugeben.

Der geplante Kennenlerntag der zukünftigen Schülerinnen und Schüler des Fachgymnasiums am 27.05.21 findet unter den gegenwärtigen Umständen nicht statt.

Für Rückfragen steht Ihnen die Schulleitung gern zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Gilbert Gräter

(Schulleiter)

Schulorganisation ab 19.04.21

Aktuelle Information finden Sie auf der Seite des Bildungsministeriums M-V. https://www.bildung-mv.de/

Auszug aus der Pressemitteilung des Bildungsministeriums:

Für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten sowohl der allgemein bildenden als auch der beruflichen Schulen wird Distanzunterricht erteilt. Ausnahmen bilden die Abschlussjahrgänge bzw. die Vorabschlussklassen, sobald die Abschlussjahrgänge nicht mehr an dem Präsenzunterricht teilnehmen. Sie erhalten unter Aufhebung der Präsenzpflicht Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen. Für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien kann ebenfalls ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen und unter Aufhebung der Präsenzpflicht stattfinden, wenn kein Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet.

Prüfungen: Inzidenzunabhängig wird in den Schulen die Abnahme von Abschlussprüfungen sowie etwaige andere Prüfungen (Kammerprüfungen, Kenntnisprüfungen im Rahmen der Berufsanerkennung ausländischer Gesundheitsfachberufe etc.) gewährleistet.

Prüfungsvorbereitungen und Konsultationen sind inzidenzunabhängig für die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr ihre Prüfung ablegen, durch die Schulen eigenverantwortlich zu organisieren.

Die Form der Vermittlung von Lerninhalten und die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei anstehenden Prüfungsvorbereitungen können sowohl in Präsenz als auch digital in Distanz realisiert werden. Die Teilnahme am vorbereitenden Unterricht ist freiwillig.

Dauer des schulischen Lockdowns: Sobald die landesweite 7-Tage-Inzidenz mindestens 7 Tage unterhalb von einem Wert von 100 liegt, sollen die Schulen als erster gesellschaftlicher Bereich geöffnet werden.

Der Hygieneplan am RBB Wirtschaft- und Verwaltung Schwerin ist weiterhin gültig.

Gilbert Gräter (Schulleiter)

Aktuelle Corona-Information

Schulorganisation am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum Wirtschaft und Verwaltung Schwerin ab dem 12. April 2021

Es gibt ab sofort ein Zwei-Stufenplan für Schulöffnungen in MV:

Stufe 1 = Inzidenz am Mittwoch unter 150: Wechselunterricht ab der kommenden Woche.

Stufe 2 = Inzidenz am Mittwoch über 150: Distanzunterricht (Abschlussklassen und der 12. Jahrgang des Fachgymnasiums sind von dieser Regelung ausgenommen)

Die aktuellen Bestimmungn zum Schulbetrieb entnehmen Sie bitte der Seite des Bildungsministeriums M-V.https://www.bildung-mv.de/

Grundsätzlich bleiben die bestehenden Turnuspläne der Schulen erhalten.
Alle Abschlussprüfungen und Abiturprüfungen für Schülerinnen und Schüler der beruflichen Bildung finden auch weiterhin in Präsenz unter Beachtung aller notwendigen Hygienemaßnahmen statt.

Es sind keine Schulfahrten oder andere Formen des Lernens am anderen Ort gestattet.

Praktischer Sportunterricht darf kontaktfrei im Freien durchgeführt werden.

Im Rahmen des Präsenzunterrichts und auch sonst im Schulgebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, soweit nicht eine Ausnahme nach der Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 im Bereich von Schule (Schul-Corona-Verordnung M-V) in der jeweils geltenden Fassung vorliegt.  Die Schule empfiehlt das Tragen einer FFP2-Maske. Das Tragen einer MNB gilt im Freien auf dem Schulgelände überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Das bedeutet für das RBB Wirtschaft und Verwaltung:

  1. Vor dem Betreten der Schule ist am ersten Schultag das aktuell gültige Formular zur Gesundheitsbestätigung durch alle Lehrkräfte, Schüler*innen und Auszubildenden abzugeben. Dieses wird durch die Klassenlehrer an die Schüler*innen und Auszubildenden übermittelt. Das Formular kann hier heruntergeladen werden: Download Gesundheitsbestätigung
  2. Im gesamten Schulgebäude gilt zu jeder Zeit die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
  3. Alle Schülerinnen und Schüler sowie Auzubildende können sich 2 x wöchentlich testen (SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test der Firma Roche). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Seite des Bildungsministeriums:  Bildungsministerium M-V

gez. Gilbert Gräter