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Regionales Berufliches Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin

- Wirtschaft und Verwaltung - Seminarschule

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Auszubildende,

mit der neuen Schul-Corona-Verordnung ab dem 28.04.2022 wird von der regelmäßigen anlasslosen Testpflicht zu einer anlassbezogenen Testpflicht in der Häuslichkeit gewechselt. Konkret bedeutet dies, dass sich unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus niemand mehr regelmäßig ohne Symptome testen muss. Eine Testung in der Schule findet nur noch beim plötzlichen Auftreten von leichten Symptomen während des Schultages statt.

Bei leichten Erkältungssymptomen und positivem Ersttest in der Schule sind in den ersten 5 Tagen seit Symptombeginn zwei Tests in der Häuslichkeit durchzuführen. Die Testkits können eigenverantwortlich im Sekretariat Erdgeschoss abgeholt werden. Ein Besuch der Schule ist bei negativem Antigen-Tests weiterhin möglich.

Bei schweren Symptomen ist das Betreten der Schule nicht möglich und eine ärztliche Abklärung der Symptome erforderlich. Bei einer positiven SARS-CoV-2-Testung durch geschultes Personal ist das Betreten der Schule bis zur vollständigen Genesung und 48 Stunden Symptomfreiheit (insgesamt mindesten 7 Tage) verboten.

Auch die Maskenpflicht wird aufgehoben. Die Schule empfiehlt jedoch weiterhin das Tragen einer MNB (Mund- und Nasenbedeckung).

Bleiben Sie gesund!

Gilbert Gräter

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  • 28. Februar 2025: Bewerbungsschluss für das Fachgymnasium und die Fachschule
  • 8. März 2025: internationaler Frauentag

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