Informationen zum Unterricht ab 11. Oktober 2021

Liebe Auszubildende, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir möchten alle Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende darauf hinweisen, dass nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht. Während in Mecklenburg-Vorpommern eine solche inzidenzunabhängige Maskenpflicht nur nach den Ferien besteht, ist dies aktuell in der überwiegenden Zahl der Bundesländer der Regelfall für die gesamte Unterrichtszeit.

Diese Maßnahme dient, wie bereits nach den Sommerferien in unserem Land ausdrücklich dem gegenseitigen Schutz nach Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Ferien.

Wie es schon nach den vorangegangenen Ferien üblich war, muss die unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten  unterschrieben am ersten Unterrichtstag nach den Herbstferien vorliegen.   = > Erklärung über das Reiseverhalten

 

In dieser Erklärung finden Sie auch die Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen.

Bei einer Nichtabgabe der Erklärung ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

Bleiben Sie gesund!

G.Gräter (Schulleiter)

 

 

Ausbildungsstart 1. Ausbildungsjahr am 27.09.21

Liebe Auszubildende,
nun steht ihr Beginn der theoretischen Ausbildung an unserer Schule unmittelbar bevor.
Aufgrund der aktuellen Situation unter pandemischen Bedingungen müssen wir Sie zuvor auf Folgendes hinweisen.

Am Montag, 27.09.2021 erwarten wir Sie rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn am Haupteingang, von wo Sie von Ihren Klassenleiter*innen in Empfang genommen werden. Dabei müssen Sie die von Ihnen bzw. bei Minderjährigen von Ihren Eltern unterschriebene „Erklärung über das Reiseverhalten unter Pandemiebedingungen …“, vorzeigen und erst dann dürfen Sie das Schulgelände betreten.

Entsprechend der Schul-Corona-Verordnung M-V besteht weiterhin die Testpflicht für alle Ungeimpften. Aus Gründen der eigenen Sicherheit und der der anderen Mitschüler sowie der Lehrkräfte, empfehlen wir, dass sich auch die Geimpften und Genesenen testen. Der Nachweis der vollständigen Impfung oder der Nachweis, dass Sie genesen sind, muss durch Sie erbracht werden.

Sollten Sie minderjährig sein, müssen Ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigten die Einwilligung zum Testen unterschreiben, die Sie ebenfalls am Montag mitbringen. Sollten Sie diese nicht dabeihaben, dürfen Sie an diesem Tag nicht beschult werden.

Beide Dokumente sind Ihnen bzw. Ihren zuständigen Ausbildern im Vorfeld zugeschickt worden, fragen Sie dort gegebenenfalls nach. Falls dies nicht geschehen ist, stehen Sie Ihnen hier zum Download bereit.

Formular Einwilligung Testung in der Schule

Erklärung über das Reiseverhalten

Alle weiteren Informationen erhalten Sie am Montag in der Klassenleiterstunde.

Gilbert Gräter
(Schulleiter)